249 g
DJI Mini 5 Pro
!C0 gilt mit der Standard-Intelligent-Flight-Battery. Mit der Plus-Batterie liegt das Gewicht über 249 g; dann gelten andere Anforderungen.
Übersicht zu Betreiber, Drohnen, Versicherung und den maßgeblichen Regeln für den Betrieb in der offenen Kategorie A1.
Beide Fluggeräte werden unter derselben eID betrieben und sind der offenen Kategorie A1 zugeordnet, sofern sie in der hier beschriebenen C0-Konfiguration eingesetzt werden.
!C0 gilt mit der Standard-Intelligent-Flight-Battery. Mit der Plus-Batterie liegt das Gewicht über 249 g; dann gelten andere Anforderungen.
!C0-klassifiziert, mit integrierter Kamera und Propellerschutz. Die Betreiberregistrierung bleibt wegen der Kamera erforderlich.
Die folgenden Daten ermöglichen eine schnelle Zuordnung von Betreiber, Fluggeräten und Versicherung.
Die Betreiberregistrierung ist wegen der verbauten Kameras auch unter 250 g erforderlich. Die eID ist beiden Fluggeräten zugeordnet und muss an ihnen angebracht sein.
§ 43 Abs. 2 LuftVG„Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, […] eine Haftpflichtversicherung […] zu unterhalten.“
§ 21h Abs. 1 LuftVO„Die Benutzung des Luftraums durch unbemannte Fluggeräte ist frei, soweit sie nicht […] beschränkt wird.“
Höhe höchstens 120 m vom nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche – nicht pauschal vom Startpunkt aus gemessen.
Die Drohne bleibt in direkter Sicht (VLOS). Eine Videobrille erfordert grundsätzlich einen Beobachter neben dem Piloten.
Menschenansammlungen werden nie überflogen. Ein unbeabsichtigter Überflug einzelner unbeteiligter Personen wird so kurz wie möglich gehalten.
Flugplatznähe, Kontrollzonen, Schutzgebiete, Kliniken, Einsatzorte, kritische Infrastruktur und temporäre Beschränkungen werden vorab geprüft.
Keine gezielte Aufnahme fremder Personen oder privater Bereiche. Wohngrundstücke werden mit Kameradrohne grundsätzlich nur mit Zustimmung überflogen.
Wetter, Akku, Firmware, Propeller und Rückkehrhöhe werden geprüft. Bemannter Luftverkehr hat immer Vorrang; bei Risiko wird sofort gelandet.
Da beide Drohnen Kameras tragen, gilt die Registrierungspflicht. Der Überflug fremder Wohngrundstücke ist nicht allein wegen des geringen Gewichts erlaubt: Bei aufzeichnungsfähiger Technik ist grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung erforderlich; die enge Ausnahme des § 21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO greift nur unter mehreren zusätzlichen Voraussetzungen.
Rechtlicher Hinweis: Diese kompakte Übersicht ist keine Rechtsberatung und ersetzt weder die Prüfung des konkreten Flugorts noch erforderliche Zustimmungen oder Freigaben. Maßgeblich sind die am Flugtag geltenden Vorschriften und veröffentlichten geografischen Gebiete.
Durchsuchbare Kurzreferenz für die offene Kategorie. Die eigene Flotte fliegt in C0/A1; A3 ist als ergänzendes Praxiswissen dokumentiert.
Die offene Kategorie ist nur für Flüge mit geringem Risiko innerhalb klarer Betriebsgrenzen gedacht.
Dazu gehören die DJI Mini 5 Pro und DJI Neo 2 in der hier dokumentierten C0-Konfiguration.
C1 darf in A1 betrieben werden, verlangt aber mehr Qualifikation und Abstandsbewusstsein.
A3 ist die Unterkategorie für Flüge in Bereichen, in denen keine unbeteiligten Personen gefährdet werden.
Für typische C2-, C3-, C4- und schwerere Bestandsdrohnen ist in A3 der A1/A3-Nachweis nötig.
In Deutschland gelten zusätzliche Bedingungen rund um sensible Orte und Infrastrukturen.
Luftrechtliche Zulässigkeit ist nicht automatisch eine Erlaubnis für Aufnahmen oder Veröffentlichungen.
Eine klare Dokumentation verkürzt Rückfragen und zeigt, dass der Betrieb vorbereitet wurde.
Ein sicherer Flug beginnt mit einem konkreten Plan und endet bei der ersten nicht beherrschbaren Unsicherheit.
Der Pilot bewertet die Lage fortlaufend – eine gute Vorhersage ersetzt diese Entscheidung nie.
Ort und Zeitpunkt planen, Wetter in mehreren Höhen vergleichen und amtliche Geo-Zonen öffnen. Die finale Startentscheidung bleibt immer beim Fernpiloten.
Direkter amtlicher WMS-Abruf ausgewählter §-21h-Layer. Für Details, Schutzradien und Bedingungen den Punkt zusätzlich im DiPuL Map Tool öffnen.
Innerhalb der allgemeinen 120-m-Grenze; Geländeabstand im Flug weiter beachten.
Der Entwurf bleibt ausschließlich als LocalStorage-Datensatz in diesem Browser.
Konservative Planungshilfen für Reichweite, Rückflug, Koordinaten und Geländehöhe. Ergebnisse sind Näherungen und keine Betriebsfreigabe.
Rechnet mit konstanter Geschwindigkeit, konstantem Wind und 36 min Hersteller-Flugzeit. Start, Steigen, Schweben, Temperatur, Alterung und Manöver sind nicht modelliert.
Luftlinie und Anfangspeilung auf WGS84-Näherung. Hindernisse, Gelände, VLOS und Geo-Zonen werden dadurch nicht bewertet.
Das Höhenmodell beschreibt nur den gewählten Punkt. Die 120-m-Grenze bezieht sich auf den nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche entlang des tatsächlichen Flugwegs.
Der Scanner sucht nach Luftfahrt-, Energie-, Bahn-, Straßen-, Rettungs-, Militär- und Schutzgebietsobjekten.
OSM ist Orientierung, kein amtlicher Geofence. Fehlende oder veraltete Tags sind möglich; maßgeblich bleiben DiPuL, NOTAMs und Freigaben. © OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL.
Bitte sprechen Sie mich direkt an. Ich gebe gern Auskunft zu Flugweg, Zweck und Sicherheitsvorkehrungen.