249 g
DJI Mini 5 Pro
!C0 gilt mit der Standard-Intelligent-Flight-Battery. Mit der Plus-Batterie liegt das Gewicht über 249 g; dann gelten andere Anforderungen.
Übersicht zu Betreiber, Drohnen, Versicherung und den maßgeblichen Regeln für den Betrieb in der offenen Kategorie A1.
Beide Fluggeräte werden unter derselben eID betrieben und sind der offenen Kategorie A1 zugeordnet, sofern sie in der hier beschriebenen C0-Konfiguration eingesetzt werden.
!C0 gilt mit der Standard-Intelligent-Flight-Battery. Mit der Plus-Batterie liegt das Gewicht über 249 g; dann gelten andere Anforderungen.
!C0-klassifiziert, mit integrierter Kamera und Propellerschutz. Die Betreiberregistrierung bleibt wegen der Kamera erforderlich.
Die folgenden Daten ermöglichen eine schnelle Zuordnung von Betreiber, Fluggeräten und Versicherung.
Die Betreiberregistrierung ist wegen der verbauten Kameras auch unter 250 g erforderlich. Die eID ist beiden Fluggeräten zugeordnet und muss an ihnen angebracht sein.
§ 43 Abs. 2 LuftVG„Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, […] eine Haftpflichtversicherung […] zu unterhalten.“
§ 21h Abs. 1 LuftVO„Die Benutzung des Luftraums durch unbemannte Fluggeräte ist frei, soweit sie nicht […] beschränkt wird.“
Höhe höchstens 120 m vom nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche – nicht pauschal vom Startpunkt aus gemessen.
Die Drohne bleibt in direkter Sicht (VLOS). Eine Videobrille erfordert grundsätzlich einen Beobachter neben dem Piloten.
Menschenansammlungen werden nie überflogen. Ein unbeabsichtigter Überflug einzelner unbeteiligter Personen wird so kurz wie möglich gehalten.
Flugplatznähe, Kontrollzonen, Schutzgebiete, Kliniken, Einsatzorte, kritische Infrastruktur und temporäre Beschränkungen werden vorab geprüft.
Keine gezielte Aufnahme fremder Personen oder privater Bereiche. Wohngrundstücke werden mit Kameradrohne grundsätzlich nur mit Zustimmung überflogen.
Wetter, Akku, Firmware, Propeller und Rückkehrhöhe werden geprüft. Bemannter Luftverkehr hat immer Vorrang; bei Risiko wird sofort gelandet.
Da beide Drohnen Kameras tragen, gilt die Registrierungspflicht. Der Überflug fremder Wohngrundstücke ist nicht allein wegen des geringen Gewichts erlaubt: Bei aufzeichnungsfähiger Technik ist grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung erforderlich; die enge Ausnahme des § 21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO greift nur unter mehreren zusätzlichen Voraussetzungen.
Rechtlicher Hinweis: Diese kompakte Übersicht ist keine Rechtsberatung und ersetzt weder die Prüfung des konkreten Flugorts noch erforderliche Zustimmungen oder Freigaben. Maßgeblich sind die am Flugtag geltenden Vorschriften und veröffentlichten geografischen Gebiete.
Bitte sprechen Sie mich direkt an. Ich gebe gern Auskunft zu Flugweg, Zweck und Sicherheitsvorkehrungen.